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AGB

§1 Geltungsbereich

  1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der YOUSA GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

  3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der YOUSA GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

  4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

 

§2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. Die von der YOUSA GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ein konkreter Erfolg, insbesondere ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von der YOUSA GmbH empfohlenen oder mit der YOUSA GmbH abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn die YOUSA GmbH die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

  2. Der konkrete Inhalt und Umfang der von der YOUSA GmbH zu erbringenden Dienstleistung richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird die YOUSA GmbH den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch die YOUSA GmbH auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.

  3. Die geschuldeten Leistungen gegenüber dem Auftraggeber gelten als erbracht, sobald die vereinbarte Vertragsdauer überschritten wird oder die vereinbarte Menge an Leistungstagen bzw. Leistungsstunden verbraucht wurde.

  4. Dienstleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der YOUSA GmbH weder zugesagt noch erbracht.

  5. Die YOUSA GmbH ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die YOUSA GmbH selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die YOUSA GmbH zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die YOUSA GmbH anbietet.

 

§3 Leistungsänderungen

  1. Die YOUSA GmbH ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung für die YOUSA GmbH und Aufschiebung der Termine. Soweit nichts anders vereinbart ist, führt die YOUSA GmbH in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann die YOUSA GmbH eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen werden dem gerecht, wenn sie von beiden Seiten unterzeichnet sind.

 

§4 Vergütung, Zahlungsbedingungen

  1. Nach Erbringung der Dienstleistung erhält die YOUSA GmbH eine Vergütung gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der YOUSA GmbH.

  2. Die YOUSA GmbH hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen notwendigen Auslagen, insbesondere Reisekosten und –spesen. Diese sind in der jeweiligen Rechnung gesondert ausgewiesen.

  3. Die YOUSA GmbH ist berechtigt, dem zeitlichen Aufwand der Dienstleistung entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen. Soweit dann aufwandsbezogen abgerechnet wird, enthalten die Rechnungen Angaben zur Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, zu den zugrundliegenden Stundensätzen sowie eine Beschreibung der zu erstattenden Auslagen.

  4. Die Vergütung ist jeweils mit Rechnungsstellung durch die YOUSA GmbH fällig.

  5. Die YOUSA GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die YOUSA GmbH ausdrücklich einverstanden.

  6. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die YOUSA UG von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die YOUSA GmbH nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

  2. Zur erfolgreichen Auftragsdurchführung ist Voraussetzung, dass der YOUSA GmbH ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und dass die YOUSA GmbH von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Erbringung der Dienstleistung bekannt werden.

  3. Die YOUSA GmbH legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Daten und Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen vor und während der Leistungserbringung als vollständig sowie richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit ist die YOUSA GmbH nicht verpflichtet.

 

§6 Berichterstattung

  1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, verpflichtet sich die YOUSA GmbH im Laufe des vereinbarten Leistungszeitraums Bericht über ihre Tätigkeit zu erstatten.

 

§7 Schutz des geistigen Eigentums

  1. Die Urheberrechte an den von der YOUSA GmbH und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der YOUSA GmbH. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, die Leistung (die Leistungen) ohne ausdrückliche Zustimmung der YOUSA GmbH zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung der Leistung eine Haftung der YOUSA GmbH – insbesondere etwa für die Richtigkeit der Leistung – gegenüber Dritten.

  2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die YOUSA GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

§8 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Die YOUSA GmbH verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

  2. Überdies verpflichtet sich die YOUSA GmbH über den konkreten Inhalt der Leistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

  3. Die YOUSA GmbH ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

  4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

  5. Die YOUSA GmbH ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der YOUSA GmbH Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

§9 Haftung

  1. Die YOUSA GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen

  2. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der YOUSA GmbH zurückzuführen ist.

  3. Aufgrund des Leistungsumfanges (§ 2 dieser AGB) bereitet die YOUSA GmbH lediglich die unternehmerische Entscheidung über Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vor. Die Entscheidung liegt allein beim Auftraggeber, so dass die YOUSA GmbH nicht für Einbußen bei entsprechenden Investitionen und anderen derartigen unternehmerischen Maßnahmen haftet.

  4. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von der YOUSA GmbH empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die YOUSA GmbH die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

  5. Die YOUSA GmbH haftet nicht für Schäden, die Dritten entstehen.

  6. Sofern die YOUSA GmbH die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die YOUSA GmbH diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

§10 Schlussbestimmungen

  1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

  2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  3. Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches und EU-Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.

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